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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsgegenstand
1.1 Janina Schmoll verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§ 2 Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und - ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Erstgespräch durch Janina Schmoll möglich.

§ 3 Sonstige Leistungen
3.1 Janina Schmoll steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.- Sa. zwischen 11.00 und 21.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Janina Schmoll.

§ 4 Haftung
4.1 Janina Schmoll schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Janina Schmoll haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Janina Schmoll vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Janina Schmoll übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Janina Schmoll um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung erfolgt vollständig im Voraus.
5.2 Der Klient erhält von Janina Schmoll eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Janina Schmoll behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft Janina Schmoll im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Janina Schmoll.

§ 7 Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

§ 8 Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Janina Schmoll können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

§ 9 Datenschutz
9.1 Die Person bezogen Daten des Klienten werden von Janina Schmoll gespeichert ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdaten - Schutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Janina Schmoll Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 Janina schmoll hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.


Stand: April 2009
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